Meldestellen und kommunale Betreuungsplätze

Ein Anker im Krisen- und Katastrophenfall

Meldestellen in Kommunen

Bei überregionalem langanhaltendem Stromausfall fällt die Kommunikationsinfrastruktur aus: Mobilfunk, Internet und Festnetz.

Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst sind nicht mehr telefonisch erreichbar, keine Notrufe sind absetzbar und Hilfe kann nicht herbeigerufen werden.

Fußläufig erreichbare Notruf- und Informationspunkte für die Bevölkerung werden benötigt. Notfallmeldungen müssen aufgenommen und zeitnah weitergeleitet werden können.


Viele Fragen werden durch die Betroffenen gestellt werden. Die Meldestelle ist auch Informationspunkt für die Bevölkerung.

Die vorhandenen Infrastrukturen wie Rathaus und Feuerwehrgebäude werden hier nicht ausreichen. Dies begründet die Vorhaltung von Meldestellen:

  • Wie verteilen wir die Meldestellen über das Stadtgebiet?
  • Benötigen wir eine Mobile Meldestelle?
  • Welche maximale Entfernung soll zulässig sein?
  • Wie statten wir die Meldestelle aus?
  • Wie organisieren wir Alarmierung und Betrieb?
  • Wie wird die Versorgung sichergestellt?
  • Welche Unterlagen benötigen wir vor Ort?
  • Wie organisieren wir die Notstromversorgung?
  • Wie stellen wir die Weiterleitung einer Gefahrenmeldung an Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst sicher?

Wir helfen gerne bei den Antworten. Wir haben nicht nur die Kompetenz, sondern auch Vorlagen, Muster und Checklisten in unserem Verfahrens- und Know-how-System KAT-IS für Notfall-, Krisen- und Katastrophenprävention für Städte und Gemeinden.

Meldestellen in Kommunen

Betreuungsplätze in Kommunen

Die kurzfristige und schnelle Unterbringung und Versorgung von Menschen bei Großschadensereignissen oder Katastrophen ist immer eine Herausforderung, insbesondere dann, wenn z. B. die Betreuungsplätze 500 des Kreises nicht zur Verfügung stehen. Spätestens in dieser Lage ist man auf lokale Ressourcen angewiesen.

Die Aufgaben von Betreuungsplätzen sind vielfältig, letztlich gilt es, in Not geratenen Menschen Hilfe zu leisten, z. B. betroffenen, kranken oder verletzten Personen:

  • Erste Hilfe
  • Soziale Betreuung
  • Vorübergehende schnelle Unterbringung
  • Zubereitung von kalten oder warmen Speisen
  • Bereitstellung von kalten oder warmen Speisen und Getränken
  • Mitwirkung bei der psychosozialen Notfallversorgung
Betreuungsstelle in Kommunen

In einigen Regionen werden ortsfeste Betreuungsplätze von Rettungsdiensten vorgehalten und auch von diesen im Ernstfall betrieben. In anderen ist dies nicht der Fall. Dann gilt es, unter der Leitung der Kommune Betreuungsplätze für den Ernstfall zu planen und deren Aufbau und Betrieb sicherzustellen. Zugleich sind Abstimmungen mit der Gefahrenabwehr des Kreises und deren Betreuungsplätzen zu treffen, um ein solides Gesamtkonzept zu erstellen. Besondere Herausforderung ist der Eintritt eines Großschadensereignisses in Verbindung mit einem langanhaltenden überregionalen Stromausfall. Viele Fragen warten auf Antworten:

  • Welche Betreuungsplätze sind vorhanden und von wem werden diese betrieben?
  • Benötigen wir weitere Betreuungsplätze und falls ja, wie viele?
  • Welche Halle ist geeignet?
  • In welchem Umfang stehen Sanitäranlagen zur Verfügung?
  • Ist eine Notstromeinspeisung vorhanden?
  • Wie erfolgt die Heizung bei Stromausfall?
  • Welche Ausstattung soll vorgehalten werden?
  • Wo kann die Ausstattung gelagert werden?
  • Durch wen erfolgt der Aufbau?
  • Wer betreibt den Betreuungsplatz?
  • Wie erfolgt die Versorgung?
Betreuungsstelle in Kommunen

Gerne helfen wir bei den Antworten und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Wir haben nicht nur die Kompetenz, sondern auch Vorlagen, Muster und Checklisten in unserem Verfahrens- und Know-how-System KAT-IS für Notfall-, Krisen- und Katastrophenprävention für Städte und Gemeinden.

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